Macher.ch · Transparenz

So prüfen wir Unternehmen.

Wer steht hinter einem Profil? Vor der Veröffentlichung prüfen wir Unternehmensangaben und die Berechtigung, die Firma zu vertreten. Hier erfährst du, was diese Prüfung umfasst – und wo ihre Grenzen liegen.

Vor der Veröffentlichung

Vier Schritte zur Freigabe

  1. 01

    E-Mail bestätigen

    Die E-Mail-Adresse des Kontos muss bestätigt sein. Das bestätigt den Zugang zum Postfach, nicht die Berechtigung, eine Firma zu vertreten.

  2. 02

    Unternehmensangaben abgleichen

    Firmenname, Sitz und eine vorhandene Schweizer UID werden anhand der eingereichten Angaben und Nachweise geprüft. Ein Registerabgleich wird genutzt, soweit er verfügbar ist.

  3. 03

    Vertretungsberechtigung prüfen

    Die anmeldende Person gibt an, warum sie das Unternehmen vertreten darf. Diese Berechtigung muss anhand eines Nachweises geprüft werden – eine UID allein genügt nicht.

  4. 04

    Manuell freigeben

    Erst nach der Prüfung und einer manuellen Freigabe kann das Unternehmensprofil veröffentlicht werden. Fehlende Angaben oder Unstimmigkeiten können Rückfragen auslösen.

Telefonbestätigung bleibt freiwillig

Eine Bestätigung per SMS-Code ist optional und setzt verfügbaren SMS-Versand voraus. Sie bestätigt den Zugang zur angegebenen Nummer, ersetzt aber keinen Unternehmensnachweis. Ohne Telefonbestätigung kann die Registrierung fortgesetzt werden.

Konkrete Kriterien und Nachweise

  • Gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit

    Firmenname, Sitz und Tätigkeit müssen zum Nachweis passen. Beispiele: Handelsregisterauszug, Bestätigung der Ausgleichskasse über selbstständige Tätigkeit oder eine erforderliche tätigkeitsbezogene Bewilligung. Ein Gewerbeschein ist nur relevant, soweit für das Unternehmen vorhanden oder vorgeschrieben; er ist kein allgemeines Schweizer Pflichtdokument.

  • Referenzen · ergänzend

    Projektart, Zeitraum und eigene Beteiligung nachvollziehen; Quelle und Prüfdatum notieren. Kontakt zu Referenzpersonen nur mit deren Einwilligung. Fehlende Referenzen sind bei neuen Unternehmen kein automatischer Ablehnungsgrund.

  • Arbeits- und Projektfotos · ergänzend

    Zuordnung zum eigenen Projekt, Bildrechte und erkennbare Widersprüche prüfen. Fotos belegen allein weder Urheberschaft noch Arbeitsqualität. Keine Ausweisfotos oder unnötigen Kundendaten verlangen.

Im privaten Prüfbericht dokumentieren wir das Ergebnis je Kriterium, die Nachweisquelle und offene Rückfragen. Nicht geprüfte Angaben werden nicht als bestätigt dargestellt. Referenzen und Fotos ersetzen keinen Unternehmens- oder Vertretungsnachweis und begründen keine Qualitätsgarantie.

Bewusst unterscheiden

Unternehmensprüfung ist keine Qualitätsgarantie.

Die Prüfung ist keine Zertifizierung handwerklicher Fähigkeiten und garantiert weder Zuverlässigkeit noch das Ergebnis einer Arbeit. Sie ersetzt auch keine Prüfung von Versicherungen oder tätigkeitsbezogenen Bewilligungen.

Vergleiche die angebotenen Leistungen, Referenzprojekte und vorhandenen Bewertungen. Kläre Leistungsumfang, Preis und Termin direkt mit dem Unternehmen. Auf Macher.ch sind Bewertungen erst nach einem vom Kunden bestätigten Auftragsabschluss möglich.

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Nachweise bleiben privat

Eingereichte Prüfnachweise und interne Prüfvermerke gehören nicht in öffentliche Profile. Öffentlich angezeigte Prüfmerkmale dürfen nur auf tatsächlich bestätigten Nachweisen beruhen. Eine vom Unternehmen angegebene UID mit Registerlink ist für sich allein kein Prüfsiegel.

Private Telefonnummern werden durch eine Bestätigung nicht automatisch veröffentlicht. Kundenkontakte werden ebenfalls nicht öffentlich angezeigt.

Häufige Fragen

Eine Frage zur Prüfung oder ein auffälliges Profil?

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